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Jahrespatent 
beantragen

1. Bestellformular ausfüllen.

(max. 2 Revier im Kt. ZH)

2. Prüfung deiner Angaben.

3. Rechnung wird zugestellt.

4. Nach Eingang der Zahlung, wird das Jahrespatent per Post versendet.

Fischen im Revier

1. Regeln und Vorschriften werden beachtet.

2. Ein Fang wird in der Statistik ausgefüllt.

Statistik einsenden

1. Angaben  auf der Statistik ausfüllen (insbesondere Kündigung)

2. Statistik zurücksenden bis 31.Dezember:

christian.hauri@bluewin.ch

oder an

Pächtervereinigung Tössegg 8428 Teufen ZH

3. Im Januar wird automatisch die Rechnung für das folgende Jahr und im Anschluss das Jahrespatent zugestellt.

Im Kanton Zürich ist es erlaubt in maximal 2 Revieren ein Jahrespatent zu lösen. Haben Sie schon von 2 Revieren ein Patent, dann freuen wir uns auf Ihren erneuten Besuch im kommenden Jahr.

Mit dem Senden des Bestellformulars lösen Sie den Bestellprozess aus. Ihr Jahrespatent wird bei der Fischerei- und Jagdverwaltung eröffnet. Der Druck der Jahreskarte und die Registrierung wird Ihnen auch bei einer Annullierung mit den Patentkosten verrechnet.

 

Mit dem lösen des Jahrespatents gehen Sie einen unbefristeten Vertrag ein.

 

Sie haben jeweils per 31. Dezember des aktuellen Jahres, mit der Einsendung der Fischfangstatistik, die Möglichkeit das Jahrespatent und die Mitgliedschaft zu kündigen. Dazu erinnern wir Sie rechtzeitig.

 

Andernfalls schicken wir Ihnen im Januar eine Rechnung für das neue Jahrespatent, welches wiederum per Ende Jahr gekündigt werden kann.

Der Gesamtbetrag von 151.- setzt sich wie folgt zusammen: So ist der Anteil des Pachtzins und die Beiträge für den kantonalen und schweizerischen Fischereiverband bezahlt, sowie die Ausgaben der Clubaktivitäten und den Unterhalt der Fischerhütte beglichen. Die Patentkosten werden nicht jedes Jahr den Anzahl herausgegebenen Jahrespatenten angepasst.

Bei Fragen / Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor dem Absenden des Formulars. 

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